Schwerbehindertenvertreter/-innen benötigen zur Durchführung ihres Amts umfangreiche Kenntnisse über die erforderlichen rechtlichen Grundlagen sowie über alle entscheidenden Handlungs- und
Einflussmöglichkeiten.
Hinzu kommt die kompetente Beratung und Betreuung schwerbehinderter und gesundheitlich eingeschränkter Mitarbeiter/-innen.
Wir beraten auf Grundlage des SGB IX zu allen Themenstellungen der Schwerbehinderung - auch hinsichtlich bislang kaum genutzter praktischer und rechtlicher Handlungsmöglichkeiten - zum Schutz von
schwerbehinderten sowie gleichgestellten Arbeitnehmer/-innen und unterstützen bei der betrieblichen Umsetzung.
Mögliche Inhalte zum Thema Schwerbehinderung sind unter anderem:
- Aufgaben und Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
- Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX
- Der Grad der Schwerbehinderung: Antragsstellung, Feststellungsbescheid, Widerspruch, Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
- Präventive Maßnahmen durch das Integrationsamt
- Der besondere Kündigungsschutz Schwerbehinderter nach dem SGB IX
- Zusammenarbeit der Schwerbehindertenvertretung mit Betriebs-/Personalrat und Arbeitgeber
- Know-How und Hilfestellung für Beschäftigte beim Feststellungsantrag des Grades der Behinderung
- Know-How und Hilfestellung beim Gleichstellungsantrag
- Möglichkeiten der vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte ArbeitnehmerInnen
- Zusammenarbeit mit Ärzten, Versorgungsämtern und Agenturen für Arbeit
- Einrichtung von schwerbehindertengerechten Arbeitsplätzen in Zusammenarbeit mit Betriebsrat, Personalabteilung, Integrationsämtern und Versicherungsanstalten
- Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche