Die Beschäftigten in unserer modernen Arbeitswelt unterliegen verstärkten Anforderungen wie Zeit- und Termindruck, arbeitsorganisatorischen Problemen, Informationsüberflutung, der Notwendigkeit, ständig erreichbar zu sein, häufigen Arbeitsunterbrechungen und „Multitasking“ oder auch ungünstigem Führungsverhalten (siehe Stressreport 2012 der Bundesregierung ).
Kurzfristig sind solche Belastungen sicherlich Teil fast jeder Tätigkeit, mittel- und langfristig können diese jedoch – bei einer zu hohen „Dosis“ – zu ernsthaften psychischen und/oder körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigungen bis hin zu schweren Erkrankungen wie Burnout führen.
Das Arbeitsschutzgesetz von 1996, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 2004 und die Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes vom 20.09.2013 verpflichtet alle Arbeitgeber unter Wahrung der Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats dazu, mittels Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbedingungen auch hinsichtlich möglicher psychischer Überlastungen zu untersuchen und diese – falls vorhanden – so weit als möglich zu reduzieren.
Wie sieht ein Verfahren zur Ermittlung psychischer Gefährdungen aus?
Die Ermittlung von psychischen Belastungen erscheint schwieriger und weniger „objektiv“ zu sein, als etwa die Messung von Lärm und Gefahrstoffen.
Dem ist aber nicht so. Heute gibt es hochwertige Instrumente zur Analyse und Beurteilung von psychischen Belastungen, die von der arbeitswissenschaftlichen Forschung entwickelt wurden. Hierzu zählen in erster Linie Fragebogenverfahren (i.d.R. Screenings) sowie (Beobachtungs-)Interviews.
Entscheidend für ein zuverlässiges Verfahren ist dabei, dass es in der Lage ist, tatsächlich vorhandene Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu ermitteln und diese von nicht gesundheitlich relevanten persönlichen Befindlichkeiten und Meinungen sowie von nichtbetrieblichen Einflüssen aus dem privaten Umfeld abzugrenzen. Unser Institut führt betriebliche psychische Gefährdungsbeurteilungen ausschließlich auf der Basis solcher zuverlässigen und wissenschaftlich geprüften Experten-Verfahren durch (z.B. mit Verfahren die auf der Toolbox-Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) gelistet sind).
Verfahren sollten speziell für Unternehmen zugeschnitten sein
Aufgrund der höchst unterschiedlichen Strukturen und inhaltlichen Ausrichtungen von Unternehmen sollte ein Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung psychischer Gefährdungen auch unternehmensspezifisch zugeschnitten werden – hierzu beraten wir aufgrund der bestehenden Mitbestimmung gleichermaßen Unternehmen sowie Betriebs- und Personalräte.
Nutzen einer professionellen psychischen Gefährdungsbeurteilung
Entlastung von Mitarbeitern und Effektivitätssteigerung des Arbeitsprozesses Auf Basis der ermittelten Ergebnisse einer solchen Gefährdungsanalyse empfehlen wir letztendlich, welche Maßnahmen zur Reduzierung gegebenenfalls ermittelter psychischer Gefährdungen in Frage kommen. Eine methodisch korrekt durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung stellt letztendlich eine Win-win-Situation für Mitarbeiter und Unternehmen dar.
Mit einer Reduzierung von Arbeitsbelastungen geht in der Regel auch eine Effektivitätssteigerung des Arbeitsprozesses einher.
Im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung unterstützen wir mit folgenden Leistungen:
• Beratung zu möglichen Instrumenten/Verfahren und zur Vorgehensweise
• Umsetzung/Durchführung des gewählten Verfahrens
• Dokumentation der Ergebnisse und Handlungsvorschläge
• Beratung und auf Wunsch auch weitergehende Unterstützung, z.B. moderierte
Interviews und Arbeitsplatzanalyseworkshops (Feinanalysen) zur vertiefenden
Ermittlung, Stressbewältigungstrainings, Schulung für Führungskräfte, Schulungen
für Arbeitnehmervertreter, Projekte des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
etc.