Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Wahrung der Mitbestimmung für alle Unternehmen vorgeschrieben. Hierbei wird überprüft, ob und ggf. wo im Unternehmen Gefahren physischer und psychischer Natur für die Mitarbeiter bestehen. Falls erforderlich, sollen geeignete Maßnahmen zur Gefährdungsreduzierung umgesetzt werden.
Das Spektrum einer Gefährdungsbeurteilung erstreckt sich dabei von der Überprüfung einer maschinellen Produktionsfertigung bis hin zur Beurteilung der Tätigkeiten in (Großraum-)Büros. Das Institut GULMO garantiert die kompetente, zügige und rechtssichere Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen/-analysen für psychische Belastungen und physisch-technische Gefährdungen.
Wir unterstützen bei der Ermittlung, schlagen Lösungen zur Beseitigung von Gefährdungen vor, unterstützen bei der Umsetzung und kontrollieren, ob die getroffenen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch wirksam bleiben.
Nutzen einer professionellen Gefährdungsbeurteilung
Die Arbeit im Unternehmen wird durch die Gefährdungsbeurteilung sicherer und gesundheitsförderlicher. Und das zahlt sich aus – Ausfallzeiten, Personalfluktuationen und Unterbrechungen der Arbeitsabläufe können weitestgehend vermieden werden.