Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Ziel des Verfahrens soll sein, die Gesundheit wieder herzustellen, erneuter Krankheit vorzubeugen und damit den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Ob dieses Ziel auch tatsächlich erreicht wird, hängt nicht zuletzt davon ab, wie Arbeitgeber und Betriebs-/Personalrat im Sinne der betroffenen Beschäftigten im Verfahren zusammenwirken.

 

Wir beraten zum Aufbau, zur Ausgestaltung und zur praktischen Umsetzung eines professionellen Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

 

Themenfelder des Betrieblichen Eingliederungsmanagements sind unter anderem:

  • Hintergründe und Zielsetzungen des § 84 Abs. 2 SGB IX
  • Chancen und Risiken des BEM für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement und Gefährdungsbeurteilung – Verknüpfungspunkte
  • Aufgaben eines Integrationsteams
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement als Projekt
  • BEM im Einzelfall: Aufgaben und Regelungsmöglichkeiten für Arbeitgeber, Betriebs-/Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
  • Zusammenarbeit mit Rehabilitationsträgern und weiteren externen Stellen

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